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GVÖ-Recycling

unentgeltliche Rücknahme von restentleerten Verkaufsverpackungen

Auszug aus der Verpackungsordnung vom 21.08.1998

"Seit dem 28. August 1998 fallen Verkaufsverpackungen von Mineralöle oder Mineralölprodukten unter die Bestimmungen der neuen Verpackungsverordnung. Wenn Sie also Öle, Fette, Kühlerfrostschutz, Additive und ähnliche Produkte in Gebinden vertreiben, dann sind Sie verpflichtet, die gebrauchten Gebinde restentleert und unentgeltlich wieder vom Endverbraucher zurückzunehmen und der Verwertung zuzuführen. Die Rücknahme muss am Ort der ursprünglichen Abgabe der vollen Behälter oder in dessen unmittelbarer Nähe erfolgen, also auf Ihrem Betriebsgelände oder z.B. bei einer benachbarten kooperierenden Tankstelle oder - wenn frei Haus geliefert - beim Kunden selbst. Sie haben dann Ihrerseits das Recht, die zurückgenommenen leeren Gebinde an Ihre(n) Vorlieferanten zurückzugeben, bis sie letztlich wieder beim Hersteller landen."

HMH Mineralöle gewährleistet die unentgeltliche Rücknahme von restentleerten Verkaufsverpackungen bis 200 Liter ohne "Grünen Punkt", die in Art, Form und Größe unserem Warensortiment entsprechen! Solche Gebinde gehören nicht in den Hausmüll, sondern zurück in den Wirtschaftskreislauf. Sie werden von uns einer umweltgerechten Verwertung zugeführt.

 GÖV

Ihr Ansprechpartner
Andreas Hocke
Telefon: +49 (0) 34 75 / 71 59 96
Email: hocke@hmh-mineraloele.de


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